IDA - Information der Abrechnung

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt die Pflicht zur IDA (Informationen in der Abrechnung). Eigentümer:innen müssen zusammen mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzliche Informationen bereitstellen. Ziel ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und Bewohner:innen zu motivieren, Energie effizienter zu nutzen. Die IDA ist Teil der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht und trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen bis 2030 deutlich zu senken.

Was umfasst die IDA?

Verbrauchsvergleich

Vergleich mit dem Vorjahr (witterungsbereinigt) und mit einem normierten Durchschnittsnutzer.

Energieträgermix

Angaben zu eingesetzten Energieträgern und deren prozentualer Zusammensetzung.

CO2-Emissionen & Primärenergiefaktor

Bei Fernwärme verpflichtend, bei anderen Energieträgern optional.

Steuern, Abgaben & Zölle

Übersicht der enthaltenen Kostenbestandteile.

Kontaktinformationen

Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Schlichtungsstellen.

Information zu Verbraucherorganisationen

Kontaktdaten von Verbraucherorganisationen für Informationen und angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte erhalten Sie über die Energieberatung der Verbraucherzentralen:

www.dena.de // www.verbraucherzentrale-energieberatung.de // www.energieagenturen.de

Information zur Streitbeilegung

Verbraucherschlichtungsstellen sind auf der Internetseite des Bundesamt für Justiz (BfJ) veröffentlicht:

www.bundesjustizamt.de

Weitere Information

Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung sowie für die Ablesung und Abrechnung können Sie Ihrer vorliegenden Abrechnung unter "Zusammenstellung der Gesamtkosten" entnehmen.

Weitere Informationen zu Steuern, Abgaben und Zöllen der eingesetzten Energieträger finden Sie unter: www.deumess.de/ida