EED macht Energie
effizient transparent
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, den Energieverbrauch deutlich zu senken und die Energieeffizienz zu steigern.
Für die Immobilienwirtschaft bedeutet das: mehr Transparenz für Verbraucher:innen und neue Anforderungen an die Messtechnik.
Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung müssen Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein, und Nutzer:innen erhalten regelmäßige Verbrauchsinformationen.
Ziel ist es, den Energieverbrauch bis 2030 um über 30 % zu reduzieren und damit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
Was bedeutet die EED für die Immobilienwirtschaft?
Fernablesbare Messtechnik
Seit 2021 dürfen nur noch funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Bis 2027 müssen alle Geräte nachgerüstet oder ausgetauscht sein.
Regelmäßige Verbrauchsinformation
Nutzer:innen müssen mindestens monatlich über ihren Verbrauch informiert werden, wenn die Messtechnik fernablesbar ist.
Interoperabilität & Smart Meter
Ab 2022 müssen neue Geräte interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel sein.
Ziel: Energieeinsparung
Die EU will den Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 32,5 % gegenüber Prognosen von 2007 senken.
Verbrauchertransparenz
Durch digitale Messtechnik und unterjährige Informationen können Bewohner:innen ihren Verbrauch aktiv steuern.
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FAQ - häufig gestellte Fragen
Was ist die EED?
Welche Pflichten ergeben sich für Vermieter:innen?
Ab wann müssen alle Geräte fernablesbar sein?
Wie oft müssen Verbrauchsdaten bereitgestellt werden?
Warum ist die EED wichtig?