CO₂-Kosten fair teilen: Das schreibt das Gesetz vor 

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)
Es regelt, wie die Kosten für den CO₂-Ausstoß beim Heizen mit fossilen Brennstoffen zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden. 
Ziel ist es, Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen und die Klimabelastung zu senken. 

 Nach welchem Prinzip werden die Kosten verteilt?

Die Aufteilung erfolgt nach einem Stufenmodell, das sich an der Energieeffizienz des Gebäudes orientiert: Je schlechter die Energiebilanz, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters. 

CO2 Stufenmodell nach CO2KostAuftG

FAQ - häufig gestellte Fragen

Für wen gilt das Gesetz? 

Wie wird die Aufteilung berechnet? 

Was passiert bei Nichtwohngebäuden?

Welche Angaben müssen in die Heizkostenabrechnung? 

Warum gibt es das Gesetz?